Im Frühjahr 2022 betrifft das folgende Reihengrabstätten:
■ Kinder-Reihengräber: D4k,
1. Reihe, Platz 2
■ Reihengräber (Sargbestat-
tungen): T6, 7. Reihe, Plätze
1 bis 3
■ Reihengräber (Urnenbestat-
tung): H3a, 7. Reihe, Plätze
1 bis 3; H3a, 8. Reihe, Plätze
1 bis 5; H3a, 8. Reihe, Plätze
7 bis 8; H3a, 9. Reihe, Plätze
1 bis 8; H3a, 10. Reihe, Plätze
7 bis 8
Für den Begriff „Reihengrab“ ist hierbei nicht die gestalterische Lage in der Reihe maßgeblich, sondern die vom Friedhof festgelegte Reihenfolge der Belegung nach dem Beerdigungsdatum.
Im Unterschied zu Wahlgrabstätten, für die das Nutzungsrecht jeweils mit individuellem Zeitablauf gilt und verlängert werden kann, ist eine Reihengrabstätte für jeweils eine Einzelperson und ohne Möglichkeit der Nutzungsverlängerung vergeben worden. Die Kosten für das Einebnen von Reihengräbern wurden bereits beim Erwerb entrichtet. Zur Einebnung von Wahl- bzw. Urnenwahlgrabstätten sind Aufträge zu erteilen. Für das Frühjahr 2022 soll das bitte bis zum 15. Februar erfolgen.
Gern berät Sie die Friedhofsverwaltung auch telefonisch unter 03831/390279 zu den Sprechzeiten. Per E-Mail ist die Friedhofsverwaltung zu erreichen unter friedhofsverwaltung@stralsund.de.