Vorpommern-Rügen.
Laut aktueller Landesverordnung dürfen kleinere Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen und mit 300 Personen unter freiem Himmel wieder unter Auflagen stattfinden, müssen dem Gesundheitsamt aber angezeigt werden.
Hierfür hat der Landkreis ein Formular entwickelt, das direkt ausgefüllt werden und mit dem „Senden“-Button (im Formular) an das Gesundheitsamt übermittelt werden kann.
Die Information und das
Formular finden Sie als
Top-Thema auf www.lk-vr.de.